München - Ein Jähriger wollte endlich die Frau fürs Leben finden und wandte sich dafür an eine Münchner Partnervermittlung. Die Vorschläge der Agentur erschienen ihm unpassend. Deshalb forderte er sein Geld zurück. Nun landete der kuriose Fall vor Gericht. Er suchte die Frau fürs Leben — am Ende blieb ihm nur der Ärger. Und ein leeres Bankkonto!
Denn er fand weder eine Frau, noch erhielt er sein Geld zurück. Nun verhandelt das Amtsgericht seine Forderung. Er ist 58 Jahre alt. Gesund, gepflegt, gebildet.
Partnervermittlung: Der Vertrag ist gekündigt | monstertanz.de
Lächelt freundlich im schicken Anzug. Aber findet einfach keine Frau….
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Deshalb tat Hans-Jürgen S. Er wendete sich an eine professionelle Partnervermittlung.
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Es wirkte seriös, ich hatte nur Gutes gehört und entschied mich bewusst gegen die Massenabfertigung im Internet. Dieser sollte ihm drei Partner-Vorschläge garantieren.
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Im April beginnt die vergebliche Liebesmüh. Kosten 1 Festnetz, mobil mehr. Sie zahlen die Zeit der tatsächlichen Beratung. Wir werden sodann das Beratungsentgelt von Ihrem Konto einziehen. Die Verbraucherzentrale, die immer vehement gegen unseriöse Nummern zu Felde zieht, benutzt kostenpflichtige Rufnummern, um Auskünfte zu geben und Rat zu erteilen. Bei uns aber bekommen Sie über die Nummern qualifizierten, individuellen Rat zu Rechts- und Finanzfragen sowie zu Produkten — von gut ausgebildeten Mitarbeitern, überwiegend Juristen.
Jederzeitige Kündigungsmöglichkeit besteht immer
Nicht zu viel für einen guten Rat — meinen wir. Die genannten Preise beziehen sich auf Gespräche aus dem deutschen Festnetz. Die Ansagen vor der Verbindung sind kostenlos. Verbindungen über Mobilfunknetze sind teurer, und die Kosten werden Ihnen hierfür vorher angesagt.
Dort werden auch Voransagen abgerechnet. Die Kosten für das mit uns geführte Telefongespräch erscheinen etwa vier Wochen später auf Ihrer Telefonrechnung. Dort finden Sie diese unter "dtms Nexnet", dem hierfür von der Telefongesellschaft beauftragten Dienstleister. Kontakt Kontaktformular Kirchenallee 22, Hamburg Fax Persönliche Beratung und ggf. Zeiten und Kontakt ohne Anmeldung: Infos zur telefonischen Beratung. Infos zur schriftlichen Beratung. Infos zur persönlichen Beratung. Das Wichtigste in Kürze. Urteile des Amtsgerichts Hamburg April , Az.
November , Az. Oktober , Az. September , Az. August , Az.
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Juli , Az. Juni , Az. Mai , Az. Zurück zur Blog Übersicht. August Ich habe immer noch keine Partnerin gefunden. Kann ich von der Partnervermittlung mein Geld zurückverlangen? Traditionelle Partnervermittlungsinstitute versprechen meist professionelle Betreuung im Gegensatz zu Online-Plattformen. Solche Partnervermittlungsverträge bedürfen deshalb der schriftlichen Form Art. Wird ein solcher Partnervermittlungsvertrag abgeschlossen, verpflichtet sich die Vermittlerin gegen Vergütung durch den Auftraggeber, eine Person für eine feste Partnerschaft zu vermitteln Art.
Der Partnervermittlungsvertrag gemäss Art. Es genügt dabei, wenn der Auftraggeber beabsichtigt, eine feste Beziehung aufzubauen. Kurzfristige Bekanntschaften oder Bekanntschaften zur Ausübung von gemeinsamen Tätigkeiten werden von Art. OR nicht erfasst. Darunter fällt bereits die blosse Weitergabe von Kontaktdaten oder Namen. Vorausgesetzt wird aber, dass der Beauftragte zum Vorlegen von konkreten Partnerschaftsvorschlägen verpflichtet ist. Leider arbeiten nicht alle Plattformen, Singlebörsen und Vermittlungsinstitute seriös.
Deshalb ist es ratsam, folgende Punkte vor Vertragsschluss zu beachten: Ein Institut muss im Vertrag oder zumindest in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB detailliert festhalten, welche Leistungen erbracht werden, was diese kosten und wie hoch die Einschreibegebühr ist. Ebenfalls muss ein Institut darauf hinweisen, dass Kunden innerhalb von sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten können.
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Während dieser Widerrufsfrist darf das Institut keine Zahlungen entgegennehmen. Nach Ablauf der Widerrufsfrist haben Kunden jederzeit das Recht, den Vertrag entschädigungslos zu künden. Diese Bestimmungen gelten allerdings nicht für reine Chatforen oder Singlebörsen, auf denen man selber Kontakte sucht. Wer dann nicht rechtzeitig kündigt, verpflichtet sich weiterhin zu bezahlen. Da solche Klauseln dem jederzeitigen Kündigungsrecht widersprechen, sind sie aber nicht gültig. Alles, was du also tun kannst, ist, den Vertrag zu kündigen. Geld zurückverlangen kannst du aber nicht. Ich hab mich mal bei einer Single Börse angemeldet und aus Neugier, weil ich keine Nachrichten schicken konnte sogar ein 3 Monate Paket gekauft.
Nach Ablauf der 3 Monate wurde dann automatisch auf 3 weitere verlängert und meine Kreditkarte belastet, was ich nicht wusste. Darauf wollte ich künden, aber das ging nicht so einfach. Das Scannen und per Mail schicken. Kindergarten pur. Habe einige in meiner Kundschaft die damit viel Geld verlocht haben.